Nach §60 Wasserhaushaltsgesetz müssen Abwasseranlagen den Regeln der Technik entsprechen. Das gilt auch für die Zuleitungen der privaten Häuser zu den kommunalen Abwassernetzen. Hierfür sind die Eigentümer der Einfamilienhäuser, Miethäuser und die Wohnungseigentumsgemeinschaften verantwortlich. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Leitungen dicht sind.
Abwasseranlagen sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden.(Auszug §60 Abs.1WHG)
Entsprechen vorhandene Abwasseranlagen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik oder werden die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung nicht eingehalten, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.(§60 Abs.2 WHG)
Wer eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen.(§61 Abs. 2 WHG)
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