Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Bückendorf GmbH, Steinweg 42a, 40625 Düsseldorf; Tel.: + 49 (0) 211 20050048; E-Mail: info@bueckendorf-awt.de; 
USt.-IdNr.: DE400514322; Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf; Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf; Registernummer: HRB 106798

§ 1 Allgemeines/ Vertragsschluss

(1) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber
Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung
vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person
oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.
(2) Diese AGB sind Bestandteil aller unserer Verträge. Ist der Kunde
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten diese AGB auch bei allen zukünftigen
Vertragsabschlüssen mit dem Kunden.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Verwendet der Auftraggeber
entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird
deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil,
wenn und soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
(4) Unsere Kostenvoranschläge/ Angebote sind stets freibleibend. Sie sind
Aufforderungen zur Auftragsvergabe. Der Auftraggeber ist an seine Aufträge 5
Werktage gebunden. Verträge mit uns kommen erst zustande, wenn wir uns
zugegangene Anträge schriftlich oder in Textform durch Auftragsbestätigung
angenommen haben. Dies gilt für Anträge des Kunden, die auf die Ergänzung
oder die Änderung von Verträgen gerichtet sind, entsprechend.

§ 2 Vertragsgegenstand/ Geschäftsfelder

(1) Vertragsgegenstand können nur Leistungen betreffend die folgenden
Geschäftsfelder sein:
a. Reinigung
Reinigung von privaten, gewerblichen und kommunalen Rohr- und Kanalnetzen,
mittels tragbaren Spül- und Fräseinheiten bzw. Saug-/Spülkombinationen (LKW)
zum Absaugen und Spülen von Kanalnetzen
b. Inspektion
Die Inspektion von Rohrleitungen und Kanalnetzen mit Hilfe von mobiler oder
stationärer Kameratechnik
c. Sanierung
Sanierung, Reparatur und Erneuerung von abwassertechnischen Anlagen

(2) Ist ein Erfolg nicht geschuldet, liegt die Ergebnisverantwortung beim
Auftraggeber.

 § 3 Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers

(1) Die von uns zu erbringenden Leistungen haben dem jeweils anerkannten
Stand der Technik zu entsprechen. Wir unterliegen keinen Weisungen hinsichtlich
der Art und Weise der Leistungsausführung.
(2) Unsere konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der von uns zu
erbringenden Leistungen aus § 2, die Leistungszeit bestimmen sich
ausschließlich nach dem Inhalt unserer Auftragsbestätigung unter Maßgabe
sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Beratungs- und
sonstige Unterstützungsleistungen schulden wir nur, wenn diese als vertragliche
Hauptleistungspflicht vereinbart werden.
(3) Stellt sich im Laufe der beauftragten Leistungen heraus, dass unsere
Leistung nicht oder nur mit einem vorher nicht erkennbaren und daher nicht
kalkulierten Umstand erbracht werden kann, sind wir nach vorheriger
Ankündigung zum Abbruch der Arbeiten berechtigt sowie der Berechnung der bis
zu diesem Zeitpunkt angefallenen Vergütung. Auf Wunsch des Auftraggebers
werden wir dem Auftraggeber ein neues Angebot zur Erbringung der ursprünglich
vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der nicht kalkulierten Umstände
machen.
(4) Wir sind berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als
Subunternehmer einzuschalten.
(5) Soweit nicht anders vereinbart, sind wir an keine festen Zeiten der Erledigung
unserer geschuldeten Leistungen gebunden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber wird uns bei der Erbringung unserer vertragsgemäßen
Leistungen soweit erforderlich unterstützen. Der Auftraggeber wird uns insbesondere
die zur Durchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen unentgeltlich,
vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, sowie unseren Mitarbeitern bzw.
Subunternehmern zu den üblichen Geschäftszeiten den Zutritt zu seinen
Räumlichkeiten ermöglichen, soweit dies zur Erfüllung der von uns geschuldeten
Leistungen erforderlich ist. Der Auftragnehmer hat uns über sämtliche Besonderheiten
des Objektes, z.B. von den geltenden gesetzlichen Vorschriften, allgemein
anerkannten Regeln der Technik oder sonstigen üblichen Bau- und Betriebsweisen
abweichenden Leitungsverläufe (insbesondere T- oder Kreuz-Verbindungsstücke)
oder Materialien (z.B. Blei oder Asbest) rechtzeitig vor Auftragsausführung zu
informieren; das Gleiche gilt für alle früheren Versuche bzw. Misserfolgen der von
durch uns geschuldeten Leistungen. Für unsere Leistungserbringung relevante Pläne,
Zeichnungen, Berechnungen, Videoaufzeichnungen usw. – sofern vorhanden – hat
der Auftraggeber uns unentgeltlich und rechtzeitig vor Ausführung auszuhändigen. Der
Auftraggeber hat uns (Einsatzzentrale) rechtzeitig vor Durchführung unserer
Leistungen über in die Anlage eingebrachten oder dort befindlichen gefährlichen
und/oder wassergefährdenden Stoffe, Gase, Flüssigkeiten oder Fremdkörper
schriftlich oder per Email zu informieren. Als gefährlich und/oder wassergefährdend
gelten dabei solche Stoffe, die unsere Mitarbeiter in irgendeiner Weise schädigen oder
eine Explosionsgefahr oder eine Haftung bei Ableitung in das allgemeine Kanalsystem
oder die Verwertungsanlagen begründen können und normalerweise in
Abwasserleitungen nicht enthalten sind, wie z. B. Laugen oder Säuren, chemische
Abflussreiniger, scharfkantige Fremdkörper oder Gifte. Der Auftraggeber ist in diesem
Fall weiterhin verpflichtet, kostenlos entsprechende Reinigungs- und
Desinfektionsmittel, und für den Fall, dass in irgendeiner Hinsicht besondere Gefahr
zu erwarten ist, kostenlos auch einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen.
(2) Der Auftraggeber hat uns vor Ausführung der Leistungen eine Person zu
benennen, welche für die Unterzeichnung der Auftragsnachweise, die abfall- und
gefahrgutrechtliche Deklaration und Dokumentation (z.B. Übernahmeschein), die
Ermittlung und Prüfung des Aufmaßes einschließlich etwaiger Messprotokolle, sowie
für die Überwachung und soweit erforderlich für die Abnahme der Leistungen
bevollmächtigt ist. Diese Bevollmächtigung ist auf Verlangen schriftlich nachzuweisen.
(3) Den von uns eingesetzten Monteuren ist von dem Auftraggeber ungehinderter und
gefahrloser Zugang zum Einsatzort zu verschaffen; das heißt insbesondere, dass
Abscheider, Schächte, Kanäle und sonstige Zugänge stets frei zugänglich sind.
Darüber hinaus ist eine Erreichbarkeit und direkte Anfahrbarkeit auf befestigter
Zuwegung mit Fahrzeugen bis 40 Tonnen Gesamtgewicht zu gewährleisten. Der
Auftraggeber hat den von uns eingesetzten Monteuren Arbeitserschwernisse, von
welchen er Kenntnis hat bzw. haben muss, rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten
mitzuteilen.
(4) Der Auftraggeber hat uns im Rahmen der Leistungserbringung bei Bedarf auf
seine Kosten Strom, Wasser, Lagerplätze für Materialien, Aufenthaltsräume sowie
Stellflächen für Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Die Flächen müssen rechtlich und
tatsächlich geeignet sein.
(5) Soweit erforderlich, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die
erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, welche für die
Ausführung unserer Leistungen erforderlich sind, rechtzeitig vor Leistungsbeginn
vorliegen.
(6) Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Unterlagen, Pläne, Informationen
und sonstige Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Verwendung
und insbesondere Übergabe dieser Unterlagen, Informationen etc. an uns berechtigt
ist. Der Auftraggeber stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im
Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten gegenüber dem Auftragnehmer
geltend machen können. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die angemessenen
Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und
Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom
Auftraggeber nicht zu vertreten ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem
Auftragnehmer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich,
wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für
die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. Wir sind nicht
verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen,
insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten
Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.
(7) Kommt der Auftraggeber seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten nicht oder
in nicht ausreichendem Maße nach, sind wir für diesen Zeitraum von unseren
Leistungsverpflichtungen befreit, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht
oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können. Für Schäden aufgrund von
Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wir nicht
verantwortlich.
(8) Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung ist der Auftraggeber verpflichtet uns alle
durch die schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen
Mehraufwände auf der Grundlage unserer aktuellen Standardvergütungssätze zu
ersetzen. Uns zustehende weitergehende Rechte bleiben unberührt.

§ 5 Widerrufsrecht

(1) Als Verbraucher steht dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziffer 11 BGB bei
Verträgen, bei denen der Verbraucher uns ausdrücklich aufgefordert hat, ihn
aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten
vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter
Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder
hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung
oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
(3) Soweit darüber hinaus ein Widerrufsrecht besteht, erlischt dies, soweit uns
der Verbraucher ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen und um
Reparaturarbeiten auszuführen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht
haben und wir erst mit der Ausführung begonnen haben, nachdem der
Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und dieser
gleichzeitig die Kenntnis darüber bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht bei
vollständiger Vertragserfüllung durch uns verliert. Der Auftraggeber erklärt seine
Zustimmung wie folgt: „Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie
(wir) vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten
Dienstleistung beginnen. Ferner ist mir bekannt, dass ich bei vollständiger
Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer mein Widerrufsrecht verliere.”
(4) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht, soweit dieses besteht, die
Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

 Widerrufsbelehrung

 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des
Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bückendorf GmbH, Steinweg 42a, 40625 Düsseldorf, E-Mail: info@bueckendorf-awt.de, Telefon: + 49 (0) 211 20050048) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir
von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt
haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei
uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem
Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist
beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der
dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)

 – An Bückendorf GmbH, Steinweg 42a, 40625 Düsseldorf, E-Mail:
info@bueckendorf-awt.de, Telefon: + 49 (0) 211 20050048

 – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 – Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 – Name des/der Verbraucher(s)

 – Anschrift des/der Verbraucher(s)

 – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 – Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

 – Ende der Widerrufsbelehrung –

§ 6 Leistungshindernisse/ -erschwernisse

Sind wir wegen des Zustands der Anlagen (Rohre, Leitungen, Behälter, Abscheider
usw.) und anderen, von uns nicht zu vertretenden Gegebenheiten vor Ort (u.a. wegen
nicht einsehbarer, nicht intakter, schadhafter, falsch verlegter oder zweckentfremdet
genutzter Rohr- und Kanalsystem) an der Ausführung der beauftragten Leistungen
gehindert oder liegt eine beschädigte Stelle in einem Bereich, in dem wir infolge
behördlicher Vorschriften oder Anordnungen nicht arbeiten dürfen oder verletzt der
Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß § 4 4, so werden wir von unserer
vertraglich geschuldeten Leistungspflicht frei. In diesem Fall steht uns die bis zur
Feststellung des Leistungshindernisses angefallene Vergütung, einschließlich
derjenigen für eine erfolglose Anfahrt gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu.

 § 7 Leistungsänderung

(1) Der Auftraggeber kann bis zum Zeitpunkt der Erfüllung der geschuldeten
Leistungen bzw. der Abnahme jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung
verlangen, wenn diese für uns umsetzbar und zumutbar sind. Wir prüfen das
Änderungsverlangen innerhalb von sieben (7) Tagen nach Eingang und teilen dem
Auftraggeber das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und
Verschiebungen des Zeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit.
(2) Der Auftraggeber wird das Angebot innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang
des Angebots prüfen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot an, so werden die
Änderungen Vertragsbestandteil. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht an,
werden die Vertragsparteien den Vertrag unverändert fortsetzen.
(3) Während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens werden wir die
vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der
Auftraggeber weist uns schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die
Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss
des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen
durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären,
teilen wir dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit.

 § 8 Fristüberschreitung und Abnahme

(1) Wird für die Erbringung der einzelnen Leistungen durch uns ein Termin vereinbart,
ist dieser für uns, soweit nicht anders vereinbart, nicht verbindlich, Änderungen
müssen dem Auftraggeber aber rechtzeitig angezeigt werden.
(2) Mit dem Auftraggeber fest vereinbarte Leistungsrhythmen sind für uns und den
Auftraggeber bindend, vom Auftraggeber zu vertretene Leerfahrten sind
kostenpflichtig.
(3) Ist der Auftrag vertragsgemäß ausgeführt, so erfolgt, soweit gesetzlich
geschuldet, die Abnahme durch den Auftraggeber. Die Abnahmeerklärung bzw.
Teilabnahmeerklärung bedarf der Schriftform (Abnahmeprotokoll). Das
Abnahmeprotokoll bzw. Teilabnahmeprotokoll ist vom Auftragnehmer zu erstellen und
vom Auftraggeber gegenzuzeichnen. Sollte eine schriftliche Bestätigung unterbleiben
gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber das Leistungsobjekt nach
Ausführung in Betrieb oder in einer sonstigen Weise in Nutzung nimmt.

 § 9 Übernahme von Abscheiderinhalten/ Entsorgung

(1) Mit der Einleitung der aus dem Abscheider entnommenen Stoffe in das
Entsorgungsfahrzeug erlangen wir Eigentum an den übernommenen Fett-/Öl-Wasser-
Gemischen. Wir werden hierdurch nicht zum Abfallerzeuger.
(2) Alle Leistungen im Bereich der Abfallentsorgung unterliegen den zur Zeit der
Auftragsdurchführung gültigen gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber ist für die
richtige abfallrechtliche Deklaration der zu entsorgenden Stoffe verantwortlich und
somit verpflichtet, uns bei Auftragserteilung vollständige Angaben über den zu
entsorgenden Stoff, dessen Art, Abfallschlüsselnummer, Menge und Herkunft zu
machen und ggf. Analysedaten vorzulegen. Der Auftraggeber haftet für jeglichen
Schaden und Mehraufwand, der durch eine falsche oder unvollständige
Mengenangabe, Deklaration oder Analyse des Abfalls verursacht wird. Wir sind
berechtigt, Abfallstoffe, die von der vertragsmäßigen Beschaffenheit abweichen, einer
ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Der Auftraggeber hat die hierfür
entstehenden Kosten bzw. Mehrkosten in vollem Umfang zu tragen.
(3) Den Angebotspreisen liegt immer eine definierte Entsorgungsstelle für die Abfälle
zu Grunde, welche dem Auftraggeber durch uns auf Anforderung mitgeteilt wird. Die
dortigen Entsorgungsgebühren, sowie die Frachten und Begleitkosten liegen den
Angebotskalkulationen zugrunde; bei etwaigen Preissteigerungen der
Entsorgungsstelle sind wir berechtigt, diese an den Auftraggeber weiterzureichen.
Sofern eine Anlieferung der Abfälle an die definierte Entsorgungsstelle aus von uns
nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr möglich sein sollte, sind wir berechtigt, vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die durch eine Entsorgung an anderer
Stelle anfallenden Mehrkosten gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

 § 10 Haftung für Mängel (Gewährleistung) und Garantien

(1) Soweit von uns ein Erfolg geschuldet und nachfolgend nichts anderes bestimmt
ist, gelten für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln die
gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 634 ff. BGB (gesetzliches
Gewährleistungsrecht).
(2) Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen,
wenn wir für die vertraglichen Leistungen ein ausdrücklich vom Auftraggeber
angewiesenes Material/Werkzeug verwenden, ein vom Auftraggeber
gewünschtes Verfahren anwenden oder teilweise dessen Personal einsetzen und
hierdurch der Leistungserfolg ganz oder teilweise beeinträchtigt wird.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr beginnend mit
der Abnahme des Werkes.
(4) Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für
Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden:
− für ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen
Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist
gemäß der gesetzlichen Regelung fünf (5) Jahre ab Ablieferung (§ 634a
Abs. 1 Nr. 2 BGB)
− bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
− bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie arglistigem
Verschweigen eines Mangels
− bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf
(Kardinalpflichten)
− im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit zwischen den Parteien
vereinbart
− soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch den Auftragnehmer
nicht.

 § 11 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

(1) Falls nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Abrechnung unserer
Leistungen gemäß unserem Angebot. Sofern sich aus unserem Angebot nichts
anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um
Gesamtpreise. Mangels abweichender Vereinbarungen bezieht sich die
Vergütung nur auf unsere Leistungen, sie umfassen nicht etwaige bare Auslagen,
Gebühren für behördliche Genehmigungen oder Kosten für Leistungen Dritter.
Parktickets, Bearbeitungsgebühren von Berechtigungen für den Zugang zum
Arbeitsort trägt der Auftraggeber. Diese Kosten werden den Kunden gesondert in
Rechnung gestellt.
(2) Mangels einer ausdrücklichen Entgeltfestlegung richtet sich die Vergütung
nach Maßgabe unserer jeweils aktuellen Preisliste.
(3) Ist der Auftraggeber Verbraucher versteht sich die angegebene Vergütung in
EURO und ist ein Bruttopreis inklusive der am Tage der Rechnungsstellung
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Ist der Auftraggeber Unternehmer versteht sich die angegebene Vergütung
in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Die Vergütung ist nach Fertigstellung der Arbeiten und/ oder Abnahme
innerhalb von 14 Tagen ohne Skontoabzug nach Erhalt einer ordnungsgemäßen
prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes zwischen den
Parteien vereinbart wird.

§ 12 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen
nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und
außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen ist unsere
Haftung ausgeschlossen.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen
der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B.
Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a.) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b.) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und
vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber
Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren
Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht,
soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der
Ware übernommen wurde und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der
Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu
vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650,
648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen
und Rechtsfolgen.
(5) Für Schäden, deren Ursache in den vorhandenen, schadhaften
Abwasseranlagen, Rohrleitungen oder sonstigen Anlagenteilen - zum Beispiel
aufgrund von Alter (wie Korrosion, Abnutzung, Rissbildung), Material (z.B. Gussrohr,
Blei oder Asbest) oder aufgrund einer Rohrverlegung entgegen den anerkannten
Regeln der Technik oder des Handwerks (wie verbaute T- oder Kreuz-
Verbindungsstücke) – übernehmen wir keine Haftung, es sei denn uns trifft ein
Verschulden.
(6) Wir übernehmen auch keine Haftung für mittelbare und unmittelbare Schäden, die
auf Grund von Gegebenheiten, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen,
entstehen wie z.B. durch: a) defekte, verrottete, rissige, brüchige oder
unvorschriftsmäßig installierte Anlagen; b) austretende Inhalte der Anlagen; c)
Spiralen, Schläuche oder sonstige Werkzeuge, die in der Anlage stecken bleiben oder
verloren gehen (z.B. vorhandener Muffenversatz, vorhandener Rohrbruch); d) Anlagen
mit Gefahrstoffen; e) Rohrleitungen und Kanälen, die nicht den technischen
Anforderungen entsprechen, es sei denn uns trifft ein Verschulden.
(7) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die an öffentlichen Wegen und/oder
privaten Grundstücken durch das weisungsgemäße Befahren solcher Wege, bzw.
Flächen im Rahmen der Auftragsabwicklung entstehen. Der Auftraggeber übernimmt
die Verpflichtung uns von solchen Ansprüchen freizuhalten, die Dritte und/oder der
Auftraggeber gegenüber uns geltend machen.

 § 13 Datenschutz

(1) Wir erheben und speichern die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten des
Auftraggebers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des
Auftraggebers beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Wir sind berechtigt, diese
Daten an mit der Durchführung des Auftrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit
dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus
unserer unter Datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung.
(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
und das Telemediengesetz (TMG).

§ 14 Alternative Streitbeilegung

(1) Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen.
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese
Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist.
(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 § 15 Schlussbestimmungen Schriftform/ Gerichtsstand/anwendbares
Recht

(1) Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche
Nebenabsprachen haben keine Wirkung.
(2) Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand das für
unseren Sitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an
seinem Sitz zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.
(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Leistungen,
dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, nichtig oder unwirksam, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht
berührt.

Stand: 05.02.2025

Geschäftszeiten:

Mo - Do / 7.30 - 16.30

Fr / 7.30 - 14.00

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